Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Waschmeister Winterthur — eine Marke der Anlista GmbH

Betreiberin: Anlista GmbH, Südstrasse 7b, 8180 Bülach
Standort Waschanlage: St. Gallerstrasse 182, 8404 Winterthur

Stand: 12.08.2026 · Version 2.1

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Anlista GmbH, Südstrasse 7b, 8180 Bülach, als Betreiberin der Waschanlage an der St. Gallerstrasse 182, 8404 Winterthur (nachfolgend «Betreiberin»), und dem Kunden. «Waschmeister» beziehungsweise «Waschmeister Winterthur» ist eine Marke der Anlista GmbH; Vertragspartnerin des Kunden ist ausschliesslich die Anlista GmbH.

1.2  Sie gelten für die Benutzung sämtlicher Anlagen, Einrichtungen und Dienstleistungen der Waschanlage.

1.3  Mit der Benutzung der Waschanlage beziehungsweise dem Kauf einer Waschleistung erkennt der Kunde diese AGB in der jeweils aktuellen Fassung als verbindlich an.

1.4  Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit sie von der Betreiberin schriftlich anerkannt wurden.

1.5  Die Marke «Waschmeister» sowie die zugehörigen Logos und Kennzeichen stehen im Eigentum der Anlista GmbH. Jede Verwendung ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist untersagt.

2. Leistungsumfang und Preise

2.1  Die Betreiberin erbringt die Reinigung von Fahrzeugen im Rahmen der vor Ort angebotenen Waschprogramme und Zusatzleistungen.

2.2  Die aktuellen Preise ergeben sich aus der vor Ort ausgehängten beziehungsweise auf der Homepage publizierten Preisliste.

2.3  Die Betreiberin ist berechtigt, das Leistungsangebot sowie die Preise jederzeit anzupassen. Massgebend ist die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltende Preisliste.

2.4  Ein Anspruch auf ein bestimmtes Reinigungsergebnis besteht nicht. Insbesondere können hartnäckige Verschmutzungen, Verwitterungen, Teerflecken, Kalkflecken oder Altlackschäden technisch bedingt nicht immer vollständig entfernt werden.

3. Zahlungsbedingungen

3.1  Die Zahlung erfolgt grundsätzlich vor Erbringung der Leistung.

3.2  Akzeptiert werden Barzahlung, Debit- und Kreditkarten sowie TWINT. Für Firmenkunden kann nach Vereinbarung eine Rechnungsstellung erfolgen.

3.3  Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.

3.4  Bereits bezahlte Leistungen werden nicht zurückerstattet, ausser die Leistung konnte aus Gründen, die die Betreiberin zu vertreten hat, nicht erbracht werden.

4. Öffnungszeiten

4.1  Die Öffnungszeiten der Waschanlage sind am Aushang vor Ort sowie auf der Homepage der Betreiberin ersichtlich.

4.2  Die Betreiberin behält sich vor, Öffnungszeiten aus betrieblichen Gründen kurzfristig anzupassen.

4.3  Bei Betriebsunterbrüchen, insbesondere infolge Wartung, Reparatur, Stromausfall, Wassermangel oder Frost, besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

5. Benutzung der Waschanlage und Pflichten des Kunden

5.1  Die Waschanlage ist bedient. Der Kunde hat den Anweisungen des Personals jederzeit Folge zu leisten und die Waschanlage gemäss diesen Anweisungen sowie den vor Ort angebrachten Hinweisen zu benutzen.

5.2  Vor der Wäsche sind alle Fenster, Schiebedächer und Tankdeckel zu schliessen. Aussenspiegel sind einzuklappen sowie Antennen und sonstige lose oder hervorstehende Fahrzeugteile zu entfernen oder ausreichend zu sichern.

5.3  Bei stark verschmutzten Fahrzeugen können zusätzliche Kosten anfallen. Diese werden dem Kunden vor Beginn der Reinigung mitgeteilt, soweit sie im Voraus erkennbar sind.

5.4  Das Fahrzeug muss während des Reinigungsvorgangs ordnungsgemäss gesichert sein, wie beim Parkieren. Der Gang ist einzulegen und die Handbremse anzuziehen. Bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe ist die vom Personal angeordnete Getriebestellung einzuhalten.

5.5  Nach dem Reinigungsvorgang ist das Fahrzeug unverzüglich aus der Anlage zu entfernen.

5.6  Die Verwendung eigener Reinigungsmittel ist grundsätzlich nicht gestattet. Eine Selbstbedienung sowie das eigenständige Reinigen des Fahrzeugs sind nicht möglich und nur nach vorheriger Absprache mit dem Personal zulässig. Der Kunde hat seinen Abfall selbst zu entsorgen; in der Waschanlage besteht keine Möglichkeit zur Abfallentsorgung.

5.7  Weicht das Fahrzeug von den gängigen Normen ab oder gibt es Besonderheiten beziehungsweise Umstände, die bei der Reinigung zu beachten sind, muss der Kunde dies dem Personal vor Beginn der Reinigung mitteilen.

5.8  Kindern ist der Zutritt zur Waschanlage nur in Begleitung einer erwachsenen Person gestattet.

5.9  Der Aufenthalt von Kunden und Drittpersonen in der Waschhalle ist während des Reinigungsvorgangs verboten. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

6. Haftung

6.1  Die Betreiberin übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemässe Bedienung, Nichtbeachtung der Bedienungs- und Sicherheitshinweise, bereits bestehende Mängel am Fahrzeug oder durch äussere Einflüsse, insbesondere Wetterereignisse oder Vandalismus, entstehen.

6.2  Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Betreiberin nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.

6.3  Die Betreiberin haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

6.4  Der Kunde hat allfällige Schäden oder Mängel unverzüglich nach dem Waschvorgang, spätestens jedoch vor dem Verlassen des Areals, der Betreiberin zu melden und auf Verlangen schriftlich festzuhalten. Später gemeldete Schäden können nicht mehr berücksichtigt werden.

6.5  Für im oder am Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

7. Datenschutz

7.1  Die Betreiberin bearbeitet Personendaten ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG).

7.2  Erhobene Daten werden nur zur Vertragsabwicklung, Rechnungsstellung, Kundenbetreuung sowie zur Verbesserung der Dienstleistungen verwendet und nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

7.3  Das Areal kann zur Sicherheit und Beweissicherung videoüberwacht werden. Auf die Videoüberwachung wird vor Ort mit entsprechender Beschilderung hingewiesen.

8. Salvatorische Klausel und Änderungsvorbehalt

8.1  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

8.2  Die Betreiberin behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Massgebend ist die im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige, vor Ort ausgehängte beziehungsweise auf der Homepage publizierte Fassung.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

9.1  Das Vertragsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht.

9.2  Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bülach als Sitz der Betreiberin, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

10. Inkrafttreten

10.1  Diese AGB treten mit ihrer Publikation in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen.

Anlista GmbH · Waschmeister Winterthur · St. Gallerstrasse 182, 8404 Winterthur

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